100 Tage bis zur Kennzeichnungspflicht: Was Artikel 50 für Fotografen bedeutet

100 Tage bis zur Kennzeichnungspflicht: Was Artikel 50 für Fotografen bedeutet

Wer hier schreibt

Hi, ich bin Stefan Franke (38) aus Fulda. Ich liebe Fotografieren, Reisen, Calisthenics und Laufsport. In meinem Blog schreibe ich über fotografische Themen, inspirierende Künstler, spannende Technik, persönliche Gedanken – und darüber, wie sich Leben, Kreativität und Bewegung verbinden lassen.

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Stefan Franke

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Am 2. August tritt Artikel 50 des EU AI Acts in Kraft. Was das für Fotografen konkret bedeutet, wo die echten Grauzonen liegen und was ich bis Juli vorhabe.

Seit einigen Wochen ploppt das Thema immer häufiger in meinem Feed auf. EU AI Act, Kennzeichnungspflicht, Artikel 50. Ich habe es erst beiseitegeschoben, zu abstrakt, zu weit weg. Dann kam ein Mailing des BPP, dem Bund Professioneller Porträtfotografen, mit ein paar konkreten Informationen dazu. Und ich habe gemerkt: Das ist näher dran, als ich dachte.

Am 2. August 2026 tritt Artikel 50 des EU AI Acts in Kraft. Das sind noch knapp 100 Tage. Ich habe das Mailing zum Anlass genommen, mir das Ganze genauer anzuschauen: Was bedeutet der EU AI Act für Fotografen konkret, wo liegen die echten Grauzonen, und was ist bis Juli zu tun?

EU AI Act Fotografen: Kennzeichnungspflicht ab August 2026KI-generiert

Was Artikel 50 für Fotografen bedeutet

Artikel 50 ist der Teil des EU AI Acts, der Transparenzpflichten für KI-Systeme festschreibt. Für uns Fotografen sind vor allem zwei Punkte relevant:

  1. KI-generierte Bilder und Videos müssen maschinenlesbar markiert sein, also technisch als KI-Output erkennbar.
  2. Deepfakes, täuschend echte Darstellungen realer Personen, müssen sichtbar und für Menschen erkennbar gekennzeichnet werden.

Der sogenannte Code of Practice, der die genauen technischen Anforderungen festlegt, wird für Juni 2026 in seiner finalen Version erwartet. Aktuell orientiert sich alles am Entwurf aus Q1/2026. Die Richtung ist aber klar: mehrschichtiges Watermarking kombiniert mit C2PA-Metadaten wird der Standard sein.

Wer muss das eigentlich machen?

Die Kennzeichnungspflicht trifft primär die Anbieter von KI-Systemen. OpenAI, Adobe, Midjourney, Google und Co. müssen sicherstellen, dass ihre Outputs markiert sind. Wenn ich NanoBanana nutze und das Bild veröffentliche, sollte es bereits mit Kennzeichnung ankommen. Ich muss nicht selbst irgendwas ins Bild stempeln.

Aber ich trage trotzdem Verantwortung dafür, was ich veröffentliche. Und genau da wird es interessant.

Die Grauzone, in der wir alle stecken

Was mich wirklich beschäftigt, sind nicht die offensichtlichen Fälle, sondern die Zwischenstufen, die in unseren Workflows längst normal sind.

Generative Füllung in Lightroom und Photoshop

Ich nutze generative Füllung regelmäßig. Störendes Element weg, Bildecke ergänzen, Himmel etwas ausweiten. Ist das ein KI-generiertes Bild? Der Entwurf des Code of Practice sagt: Es kommt auf den Anteil und den Kontext an. Wenn der Kern des Bildes, die Aussage, das Motiv, auf einer echten Aufnahme basiert und die KI nur kleinere Korrekturen übernimmt, ist das aktuell kein Fall für die Kennzeichnungspflicht.

Aber die Grenze ist fließend. Und ich habe bisher keine klare Definition gelesen, wo „kleinere Korrektur“ aufhört und „wesentliche KI-Generierung“ anfängt. Das ist für mich die größte offene Frage.

Composite-Fotografie

Mehrere echte Aufnahmen, zusammengefügt, eventuell mit KI-gestützten Übergängen oder Sky-Replacement. Das Bild ist technisch „echt“, aber nicht so entstanden, wie es aussieht. Das war schon vor dem EU AI Act eine redaktionelle Grauzone, und Artikel 50 löst sie nicht.

Für mich als Portraitfotograf ist das besonders relevant. Mitarbeiterbilder on location sind ein typischer Fall: Der Hintergrund im Büro passt nicht zum Corporate Design, also tausche ich ihn aus. Oder eine Wand wird saubergemacht, ein störendes Element entfernt, die Beleuchtung am Rand nachgebessert. Das sind Dinge, die meine Kunden erwarten und die zum Standard gehören. KI im klassischen Sinne ist das nicht unbedingt, aber die Grenze wird durch Tools wie Sky Replacement oder Evoto zunehmend fließender.

Die entscheidende Frage ist der Kontext: Bei redaktionellen Bildern für Medien gelten hier seit jeher strengere Regeln als in der kommerziellen oder privaten Fotografie. Artikel 50 greift das nicht auf. Es bleibt also dabei, dass du als Fotograf selbst einschätzen musst, was für deinen Verwendungszweck vertretbar ist, und transparent damit umgehst.

Nachweisketten für Bildredaktionen

Was mich am meisten beschäftigt, ist die Frage: Wenn Agenturen und Medien anfangen, Nachweise für die Authentizität von Bildern zu verlangen, und das werden sie, brauche ich eine Dokumentation meiner Workflow-Schritte. Welche Kamera, welches Original-RAW, welche Bearbeitungsschritte. Das ist heute noch selten Pflicht. Ich glaube, das ändert sich.

Die 3 häufigsten Missverständnisse

„Ich muss jetzt alle meine Bilder kennzeichnen.“

Nein. Die Kennzeichnungspflicht gilt für KI-generierte Inhalte, nicht für bearbeitete Fotos. Normale Retusche und Farbkorrektur, auch mit KI-Unterstützung, fallen nicht darunter. Nur wenn das Bild vollständig oder wesentlich von einem KI-System generiert wurde, greift Artikel 50.

„Das gilt erst für neue Bilder.“

Sobald die Pflicht in Kraft tritt, gilt sie für alle Veröffentlichungen ab dem 2. August 2026. Archivbilder, die du dann neu veröffentlichst oder kommerziell nutzt, könnten theoretisch betroffen sein. Im aktuellen Entwurf ist das noch nicht abschließend geregelt. Ein weiterer Punkt, den ich im Juni noch einmal genau lesen werde.

„Das ist ein europäisches Problem, meine Kunden sind international.“

Wenn du in der EU arbeitest oder deine Inhalte für EU-Bürger zugänglich sind, bist du im Geltungsbereich. Der territoriale Ansatz des EU AI Acts ist weit gefasst. Wer Hochzeiten in Europa fotografiert und die Bilder online stellt, ist dabei.

Wer schon im Vorteil ist

Ich finde bemerkenswert, was Kamerahersteller hier schon vorbereitet haben. Die Leica M11-P, die Sony Alpha 1 II, Sony A9 III, FX3, FX30 und PXW-Z300 unterstützen bereits Content Credentials direkt in der Kamera. Das Bild bekommt beim Auslösen eine kryptografisch gesicherte Signatur, die belegt, dass es eine echte Kameraaufnahme ist, wann, mit welchem Gerät und welchen Einstellungen.

Für mich ist das der interessanteste Entwicklungsschritt der letzten Jahre. Nicht wegen Megapixeln oder Autofokus, sondern weil es die Frage „Ist das echt?“ beantwortbar macht.

Wer noch keine solche Kamera hat: Adobe hat Content Credentials in Lightroom und Photoshop integriert. Du kannst Credentials auch nachträglich zu Bildern hinzufügen, mit deiner Adobe-ID als Signatur. Das ist kein perfekter Beweis, aber ein sinnvoller erster Schritt.

Was ich bis Juli konkret vorhabe bzw. schon erledigt ist

  • Content Credentials in Lightroom aktivieren und in meinen Standard-Export-Workflow einbauen (erleldigt)
  • Für Redaktionskunden ein einfaches Dokument erstellen, das meinen Workflow transparent macht: Kamera, RAW, Bearbeitungsschritte
  • KI-generierte Bilder, die ich in Blog-Artikeln verwende, konsequent kennzeichnen (mache ich schon, aber noch nicht lückenlos)
  • Den finalen Code of Practice im Juni lesen und prüfen, wo ich nachsteuern muss

Ich werde hier berichten, was der finale Code of Practice im Juni bringt. Denn ich vermute, die Details werden noch einmal spannend. Und die Grauzone um generative Füllung bleibt bis dahin das, was sie ist: eine Grauzone.

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