Der EU AI Act ist da:
weniger generieren, mehr fotografieren

Im April habe ich hier einen Artikel über den EU AI Act geschrieben. Damals waren es noch 100 Tage bis zur Kennzeichnungspflicht, und ich habe am Ende eine Liste mit vier Dingen veröffentlicht, die ich bis Juli erledigen wollte. Der 2. August ist vorbei. Zeit, für den Status Quo.
Ich fange mit dem Punkt an, bei dem ich meine Meinung geändert habe.
Was ich im April geschrieben habe, und wo es zu kurz griff
Damals stand hier der Satz: Die Kennzeichnungspflicht trifft primär die Anbieter von KI-Systemen, ich muss nicht selbst irgendwas ins Bild stempeln. Das war nicht falsch, aber es war unvollständig, und inzwischen sehe ich drei Gründe, warum ich es anders handhabe.
Erstens gibt es für die Anbieter eine Schonfrist. Über den sogenannten Digital Omnibus wurde im Mai vereinbart, dass generative KI-Systeme, die vor dem 2. August schon auf dem Markt waren, noch bis zum 2. Dezember 2026 Zeit haben, die maschinenlesbare Markierung nachzurüsten. Vier Monate, in denen Bilder aus etablierten Tools eben nicht zwingend markiert bei mir ankommen.
Zweitens ist diese Markierung für deine Leser unsichtbar. Sie steckt in den Metadaten. Wer meinen Blog liest, sieht davon nichts.
Drittens, und das ist der eigentliche Punkt: Für mich als Betreiber gibt es überhaupt keine Übergangsfrist. Die Pflichten aus Artikel 50 Absatz 1, 3 und 4 gelten seit dem 2. August in vollem Umfang. Die Schonfrist betrifft ausschließlich die technische Markierung durch die Anbieter.
Ich habe mich also darauf verlassen, dass jemand anderes ein Problem löst, das am Ende auf meinem Blog sichtbar wird. Das ergibt keinen Sinn.

Meine Grenze verläuft bei der Bedeutung, nicht beim Werkzeug
Das Thema, das mich am meisten beschäftigt hat, ist ein anderes. Es geht um die Frage, wo Retusche aufhört und Manipulation anfängt. Als Fotograf stehe ich täglich davor.
Für mich verläuft die Grenze da, wo der Kontext, die Bedeutung und die Aussage eines Bildes so verändert werden, dass sich die Wirkung ändert. Eine normale Hautretusche schmeichelt der Person und verstärkt die Wirkung, aber sie verändert nichts. Wenn ich anfange, komplette Umgebungen auszutauschen oder Körperpartien zu ersetzen, ist das für mich Irreführung.
Diese Formulierung hatte ich mir zurechtgelegt, bevor ich den Gesetzestext im Detail gelesen habe. Als ich es dann nachgeschlagen habe, war ich ehrlich überrascht. In Artikel 50 Absatz 2 steht die Ausnahme so:
Diese Pflicht gilt nicht, soweit die KI-Systeme eine unterstützende Funktion für die Standardbearbeitung ausüben oder die vom Betreiber bereitgestellten Eingabedaten beziehungsweise deren Semantik nicht wesentlich verändern.
Semantik. Die Bedeutung. Genau die Grenze, die ich für mich gezogen hatte, steht so im Gesetz.
Ich will das nicht überhöhen, denn dieser Absatz richtet sich an die Anbieter von KI-Systemen und nicht direkt an mich. Für mich als Betreiber ist Absatz 4 einschlägig, der die Deepfake-Kennzeichnung regelt. Aber die Wertung dahinter ist dieselbe, und sie beruhigt mich: Der Gesetzgeber fragt nicht, welches Werkzeug du benutzt hast. Er fragt, ob sich die Aussage des Bildes verändert hat.
Warum ich Evoto-Bilder nicht kennzeichne
Damit kann ich die Frage beantworten, die ich im April offen gelassen habe. Bei Porträt-Sessions im Unternehmenskontext nutze ich sehr oft Evoto, ein KI-basiertes Retuschewerkzeug. Es glättet Haut, es korrigiert Lichtbedingungen im Gesicht. Das sind subtile Eingriffe, die die Person nicht verändern.
Meine Entscheidung: Ich kennzeichne das nicht, solange keine wesentlichen Bildelemente verändert wurden. Für mich ist das Retusche, wie es sie vorher auch schon gab, nur schneller. Das Werkzeug ist neu, die Handlung nicht.
Was das nicht heißt: dass ich mich hinter dieser Entscheidung verstecke. Sobald ich einen Hintergrund tausche, eine störende Person entferne oder einen Himmel ersetze, wird es eine andere Frage. Da ändert sich der Kontext, und da schaue ich im Einzelfall genau hin.
Was ich trotzdem freiwillig mache
Die drei Kennzeichnungs-Icons, die die EU-Kommission bereitstellt, sind ausdrücklich freiwillig. Verbindlich ist die Transparenzpflicht selbst, nicht dieses konkrete Symbol.
Ich habe sie trotzdem eingebaut. Jedes Bild auf dieser Website kann jetzt eines der drei offiziellen Kennzeichen bekommen, direkt beim Zuordnen im Hintergrund. Ich bin auch rückwirkend durch die alten Artikel gegangen und habe vergeben, wo es nötig war. Das war Fleißarbeit, hielt sich aber in Grenzen: In allem, was vor 2022 entstanden ist, stecken kaum generierte Bilder.
Der Grund ist einfach. Ich benutze an der einen oder anderen Stelle generierte oder KI-manipulierte Bilder, die technische Umsetzung war überschaubar, und ich möchte meinen Kunden und meinen Lesern gegenüber transparent sein. Wenn ich schon über das Thema schreibe, will ich nicht derjenige sein, der es selbst nur halb macht.
Das Titelbild dieses Artikels ist übrigens vollständig KI-generiert und trägt deshalb das entsprechende Kennzeichen. Ein Artikel über die Kennzeichnungspflicht, dessen Aufmacher selbst gekennzeichnet ist. Ich fand das zu passend, um es unerwähnt zu lassen.

Und was aus dem Rest der Liste geworden ist
Content Credentials in Lightroom sind in meinem Export-Workflow. Das hängt ohnehin am Adobe-Konto und läuft mit. Meine Sony-Hauptkameras unterstützen Content Credentials direkt, das ergänzt sich.
Bei den Kameraherstellern lohnt allerdings ein Blick auf das, was Nikon passiert ist. Der Z6 III bekam die Funktion Ende August 2025. Eine Woche später wurde eine Lücke im Mehrfachbelichtungs-Modus gefunden, durch die manipulierte Bilder die Echtheitsprüfung bestanden. Nikon hat den Dienst abgeschaltet und wenig später alle ausgestellten Zertifikate widerrufen. Ein Datum für die Rückkehr gibt es bis heute nicht.
Ausgerechnet das System, das Echtheit beweisen soll, war selbst fälschbar. Ich halte Content Credentials weiterhin für den richtigen Weg, aber ich verlasse mich nicht darauf, dass Technik die Vertrauensfrage für mich löst.
Den finalen Code of Practice, den ich im Juni lesen wollte, habe ich nicht gelesen. Er ist am 10. Juni erschienen und inzwischen von rund 190 Unternehmen unterzeichnet. Für meine Praxis reichen mir die Informationen, die ich habe. Das ist keine elegante Antwort, aber es ist die ehrliche.
Warum ich weniger Bilder generiere
Das ist die eigentliche Veränderung, und sie hat mit dem Gesetz nur mittelbar zu tun.
Ich nutze KI nach wie vor intensiv, und ich möchte sie ehrlich gesagt nicht mehr missen. Für die Organisation meines Archivs, für die Verschlagwortung, für die Suche in mittlerweile tausenden Bildern, für die Retusche. Und weit über die Fotografie hinaus, im gesamten Geschäftsalltag und in der Organisation meines Betriebs. An meinem Workflow hat sich nichts geändert, im Gegenteil.
Was sich geändert hat, ist die Bildgenerierung. Davon mache ich weniger.
Der erste Grund ist Vertrauen. Meine Kunden buchen mich, weil ich fotografiere. Ich möchte, dass sie sich darauf verlassen können, und ich jubele niemandem vollgenerierte Bilder unter. Es sei denn, ein Projekt fragt ausdrücklich danach, dann reden wir darüber.
Der zweite Grund ist eine Wette auf den Markt. Ich bin überzeugt, dass das echte Bild an Wert gewinnt, und zwar zusammen mit dem Prozess und dem Handwerk dahinter. Nicht überall: Für die schnelle Bebilderung eines redaktionellen Themas oder für Masse wird generiertes Material völlig ausreichen. Aber sobald es individuell wird, sobald es persönlich wird, glaube ich, dass die Nachfrage nach dem Echten steigt.
Wer mich kennt, weiß, dass ich KI-Beratung anbiete. Das ist kein Widerspruch. Ich rate niemandem, KI aus dem Betrieb zu verbannen. Ich rate dazu, sie da einzusetzen, wo sie Arbeit abnimmt, und die Finger davon zu lassen, wo sie das ersetzt, wofür man eigentlich bezahlt wird.
Kein einziger Kunde hat je danach gefragt
Ich will das nicht wichtiger machen, als es ist. In der Foto-Community wird das Thema seit Monaten diskutiert, unter Kollegen, in Verbandsmailings, auf jeder zweiten Plattform. Freunde, mit denen ich darüber rede, finden die Kennzeichnung gut, weil ihnen der ganze generierte Schrott in den sozialen Netzwerken auf die Nerven geht.
Aber in einem echten Kundengespräch hat mich bisher niemand danach gefragt. Nicht ein Mal.
Das ist die ehrlichste Beobachtung, die ich zu diesem Thema habe. Vielleicht ändert sich das, wenn die Kennzeichen sichtbarer werden und die Leute anfangen, sie überall zu bemerken. Vielleicht bleibt es auch ein Thema, das uns Fotografen mehr beschäftigt als unsere Auftraggeber. Ich weiß es nicht.
Für mich ändert es nichts. Ich mache es nicht, weil jemand fragt. Ich mache es, damit ich eine Antwort habe, falls doch mal jemand fragt.
Und falls du gerade selbst überlegst, wie du damit umgehst: Fang nicht bei den Paragraphen an. Fang bei der Frage an, ab wann ein Bild etwas anderes behauptet, als vor deiner Kamera war. Wenn du darauf eine Antwort hast, ist der Rest Handwerk.
Dieser Text ist mit KI-Unterstützung entstanden. Die Gedanken, Erfahrungen und Einschätzungen darin sind meine eigenen.
Ein Tag nur für deinen Blick.
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